Haftungsausschlusserklärung und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) – Mietstudio JBFoto

   

1. Die Studiofläche wird gegen eine Nutzungsgebühr Amateur- und Hobbyfotografen (im folgendem auch Mieter genannt) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Flächen ist gegebenenfalls auch ohne Begleitung durch einen Studiomitarbeiter möglich.
2. Die Buchung erfolgt in schriftlicher Form per Email oder telefonisch.
3. Der vereinbarte Mietpreis ist so rechtzeitig zu überweisen, dass er spätestens 3 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses auf den vom Vermieter genannten Konto gutgeschrieben ist.
4. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis unmittelbar vor Beginn der Studionutzung in bar zu entrichten. Zahlungen per Scheck, Kreditkarte, EC-Karte oder Geldkarte etc. sind nicht möglich.
5. Für Stornierungen bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin wird eine Kostenpauschale von 10€ erhoben. Bei späteren Stornierungen werden Ausfallkosten in Höhe von den ersten zwei Stunden der jeweils aktuellen Preisliste fällig.
6. Spätestens bei Mietbeginn hat sich der Mieter dem Vermieter gegenüber durch Vorlegen seines gültigen Personalausweises, oder eines anderen amtlichen Ausweisdokuments auszuweisen, sowie die Haftungsausschlusserklärung / AGB zu unterschreiben.
7. Der Mieter verpflichtet sich, alle Einrichtungsgegenstände und technischen Geräte pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. Die Bedienungsanleitungen sind leicht erreichbar in einem gekennzeichneten Ordner zugänglich.
8. Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses im Mietstudio keinerlei ungesetzliche Handlungen vorzunehmen oder zu dulden.
9. Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietstudio in sauberem Zustand und alle vermieteten Geräte funktionsfähig und pünktlich bereitzustellen.
10. Bei entstandenen Schäden und Gerätedefekten verständigt der Mieter den Vermieter sofort per Telefon, defekte Geräte dürfen nicht weiter eingesetzt werden.
11. Das Studio wird ausdrücklich ohne Kamera und ohne Models vermietet.
12. Alle Requisiten, die im Studio frei zugänglich sind, dürfen vom Mieter auch für die Aufnahmen benutzt werden.
13. Rauchen und offenes Feuer sind in den Studioräumlichkeiten nicht gestattet.
14. Möchte der Mieter die vereinbarte Mietzeit verlängern, ist dies nur möglich, wenn nicht bereits eine Anschlussbuchung vorliegt. Zudem ist dies dem Vermieter spätestens eine Stunde vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.
15. Bei der Arbeit mit minderjährigen Modellen hat der Fotograf vor Beginn der Nutzung der Studiofläche die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Anfertigung von Fotos inklusive Spezifizierung der Art der Fotos vorzulegen.
16. Die Studioflächen werden im besenreinen Zustand bereitgestellt. Je nach Verschmutzung durch den Mieter behalten wir uns eine kostenpflichtige Reinigung der Flächen vor.
17. Der Mieter ist angehalten den Studio Hintergrundkarton sauber zu halten, verschmutzter Hintergrundkarton wird mit 10€/m in Rechung gestellt.
18. Der Mieter haftet für alle durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden an dem Gebäude, den Räumlichkeiten, deren Einrichtungen und an geliehenen Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall).
19. Das Studio haftet weder für Beschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Equipment, noch für Personenschäden während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände des Studios.
20. Das Studio übernimmt keinerlei Haftung bei Ausfall der vermieteten Studiogeräte, insbesondere nicht für Folgekosten, die dem Mieter durch evt. nicht ausgeführte Aufträge entstehen.
21. Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt. Das Studio haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
22. Während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Studios ist den Anweisungen der Studiomitarbeiter jederzeit folge zu leisten.
23. Das Studio wird für Portrait-, Fashion-, Glamour-, Teilakt-, Akt-, Sach- und Produktfotografie zur Verfügung gestellt. Das Mitbringen von Tieren in das Studio ist untersagt. Soft- und Hardcore Produktionen sind von der Nutzung des Studios ausgeschlossen.
24. Personen die sich nicht an die Nutzungsbedingungen halten werden des Geländes verwiesen. Im Wiederholungsfall wird ein Hausverbot ausgesprochen.

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